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Lizenzfreie Musik Missverständlicher Begriff! Besser ist: gemafreie Musik Mehr...
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Kaum ein Anbieter, der heutzutage gemafreie Musik nicht gleichzeitig auch als lizenzfreie Musik anpreist. Zeit also für einige Bemerkungen zum Begriff.
Lizenzfrei in der eigentlichen Bedeutung meint, dass gegen Zahlung einer einmaligen Pauschale Nutzungsrechte an einem künstlerischen Werk eingeräumt
werden, z.B für Werbezwecke. Üblich ist diese Bezeichnung vor allem im Bereich der Royaltyfree Picture Stocks und Bild-Archive (dort als lizenzfreie Fotos).
Ob der Gebrauch des Wortes lizenzfrei im Zusammenhang mit Musik allerdings Sinn macht, darf hinterfragt werden. Warum? Der Begriff lizenzfreie Musik wird fast immer synonym für gemafreie Musik verwendet - eine Gleichsetzung, die Raum für Missverständnisse schafft.
Gemafrei bedeutet nämlich nicht automatisch, dass alles frei ist (in welchem Sinne auch immer), sondern es bezieht sich einzig und allein auf die Tatsache, dass der Urheber (bzw. Musikproduzent) nicht GEMA-Mitglied ist. Gründe dafür gibt es ja genug. Der Urheber lässt also das Tantiemen-Inkasso, resp. seine Rechte, nicht durch die GEMA wahrnehmen, sondern arbeitet lieber unabhängig und bietet seine Musik (genauer: die Nutzungsrechte) auf eigene Rechnung an. Und ähnlich wie bei allen anderen Freiberuflern auch, die nicht bei einem Gross-Unternehmen angestellt sind, kann dieser Status jetzt nicht derart interpretiert werden, dass die erbrachte Leistung unentgeltlich ist, oder dass das Produkt solcher Arbeit quasi ohne jede Rechtsgrundlage beliebig (frei?) verfügbar ist. Jeder ernsthaft freischaffende Komponist oder Musik-Anbieter wird seine Nutzungsbedingungen und Preise klar formulieren; das kann per Nutzungsrecht-Pauschale geschehen, muss aber nicht.
So kreativ und verkaufsfördernd diese Wortschöpfung "lizenzfreie Musik" also auch sein mag: im Grunde genommen ist sie nichtssagend. Denn einmal gegen gefragt: Welche Lizenz soll denn gemeint sein? Die des Komponisten XY? Die des Platten-Label YZ? Die zur Pressung bis maximal 1000 CD-Kopien? Die zur Nutzung für einen TV-Werbespot weltweit? Oder gar die Lizenz zum Töten? James Bond lässt grüssen: Spätestens jetzt wird deutlich, dass der Begriff lizenzfrei zwar nicht falsch, aber genau genommen unsinnig und inhaltslos ist.
Fazit: Ist die Musik gemafrei, dann sollte das auch so genannt werden. Alles andere ist nur bunte Verpackung. Deshalb haben wir eine eigene Seite eingerichtet zum Thema gemafrei; dieser Terminus ist nämlich konkret bestimmbar.
Schliesslich verfügen die wenigsten über Experten-Wissen in Sachen Musik-Verwertungsrechte; da sorgen Etiketten-Anhäufungen ála "Gemafrei-Lizenzfrei-Royaltyfree" eher für ein begriffliches Bermuda-Dreieck, anstatt für klare Informationen.
Noch fragwürdiger wird es, wenn lizenzfreie Musik im selben Atemzug gar als rechtefreie Musik werbewirksam angepriesen wird. Vor allem, wenn dies durch professionelle Musikanbieter geschieht, die es eigentlich besser wissen müssten. Ein derartiger Slogan kann daher getrost in die Abteilung Bauernfängerei verbucht werden. Denn: das Urheberrecht, also das Recht an der geistigen Schöpfung eines künstlerischen Werkes, ist in Deutschland, so wie in fast allen anderen Ländern auch, gesetzlich festgeschrieben als unveräusserbar. Das heisst: Urheberrechte an Musik sind und bleiben unverkäuflich, und zwar grundsätzlich. Rechtefreie Musik gibt es somit schon per definitionem nicht.
Wenn etwas verkäuflich ist, dann sind dies Nutzungsrechte an Musik. Und jedes Einräumen von Nutzungs- oder Verwertungsrechten ist ja im Prinzip nichts anderes als eine Lizenz. Der Erwerb selbiger mag sich vollziehen über Preis, Gebühr, Buy-Out, Honorar-Rechnung, Tantiemen, Nutzungsrecht-Pauschale, oder wie auch immer. Wird Musik aber Lizenz-frei angeboten, dann ist das irreführend. Frei? Etwa im Sinne von: ohne Lizenzgebühren? Nun - Schenken ist an sich ja eine hohe Tugend.
In allen anderen Fällen darf aber nachgefragt werden. Zum Beispiel nach dem (Un)Sinn, etwas Lizenz-freies zu lizenzieren.
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