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Lizenzierung
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Es uns wichtig, Konditionen transparent und unbürokratisch zu halten. Das heisst: Einmal zahlen, fertig. Haben Sie also einmal lizenziert, dann können Sie innerhalb eines Projektes den (oder die) entsprechenden Titel nutzen - und zwar solange Sie wollen, für was Sie wollen, und wo immer Sie wollen, ohne dass Sie mit weiteren Folgekosten von unserer Seite rechnen müssen. Also keine Einschränkungen zeitlicher und räumlicher Art, oder nach Art/Auflage/Reichweite des Medien-Einsatzes. Auch gleichzeitiger Einsatz in mehreren verschiedenen Medien ist möglich (cross media). Das gilt für die Standard-Lizenz genauso wie für die Flatrate-Lizenz. Wobei sich ein Projekt definiert als "nach Art und Umfang zeitnah" zur Lizenzierung.
Selbst ein zukünftiger nochmaliger Einsatz eines Titels über das ursprüngliche Projekt hinaus ist prinzipiell möglich - Verfügbarkeit vorausgesetzt. Falls Sie also denselben Titel in Zukunft nochmal verwenden wollen - z.B. wenn Sie nach 2 Jahren den Titel für eine neue Multimedia-CD/einen anderen Kunden wieder nutzen möchten - dann laden Sie einfach die entsprechende Lizenzfreigabe für Ihre Unterlagen erneut herunter. Ihr personalisierter Download des PDF-Dokumentes ist ja ständig freigeschaltet. So haben Sie mit dieser entsprechend aktualisierten Lizenz immer die Sicherheit, dass der Titel noch verfügbar ist. Auch dies selbstverständlich ohne weitere Folgekosten von unserer Seite.

Also kein verstecktes Kleingedrucktes ála "Werbespot-Nutzung", "Kopierlizenz", "Art des Medieneinsatzes", "Projekt-Gebundenheit", oder wie derartige Preisstaffelungs-Konstrukte anderweitig sonst noch so heissen mögen. Das einzige, was Sie nicht dürfen: Unsere Musik, als solche, weiterverkaufen oder weiterlizenzieren - aber das versteht sich ja von selbst.

Beispiele für eine Verwendung wären: Broadcast, Film, TV, Kino, Video, Werbung, Dokumentation, Multimedia, POI, Digital Signage, Internet, Streaming Media, Game, Industriefilm, Imagefilm, Podcast, Telefon-Warteschleifen, Klingelton, Event, Kunst, Theater, oder sonstige öffenliche Medien-Einsätze. Der Einsatz selbst kann geschehen als Filmmusik, Hintergrundmusik, Spot, Jingle, Werbemusik, Footage, Wartemusik, Corporate Sound, Hörspiel, music-on-hold, Raum-Beschallung, Messe-Präsentation, Produkt-Präsentation, oder sonstige öffentliche Aufführung bzw. AV-Präsentation.

Für sämtliche Titel gilt: die Nutzung erfolgt nicht-exklusiv und zu den AGBs. Zum Zeitpunkt der Lizenzierung ist die Musik gemafrei, d.h. sie unterliegt nicht den Ansprüchen der bekannten nationalen oder internationalen Verwertungsgesellschaften (GEMA, SUISA, AKM o.ä.), und ist somit sofort einsatzbereit. Für gemafreie Musik müssen keine GEMA-Gebühren bei Nutzung entrichtet werden. Es bestehen auch sonst keine weiteren Ansprüche Dritter. Für eventuell mögliche zukünftige Ansprüche Dritter, insbesondere von Verwertungsgesellschaften, kann weder gehaftet werden, noch werden diese übernommen. Bitte lesen Sie auch folgende Anmerkung zum Thema:
GEMA-Freiheit: zeitlich unbegrenzt garantierbar?

Für weitere Fragen schauen Sie in die FAQ; ansonsten stehen wir gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.

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