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Industriefilm gemafreie Musik: FAQ zu Nutzung und Lizenzierung
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Als Medienagentur erstellen wir im Kundenauftrag einen Industriefilm. Wer lizenziert?
Grundsätzlich ist der Rechnungsempfänger auch der Lizenznehmer. Unsere Lizenzen, die als personalisierte PDF-Dokumente unmittelbar nach erfolgter Lizenzierung automatisch zum Download bereitstehen, sind daher standardmässig immer auf den Rechnungsempfänger ausgestellt.
Nun brauchen Werbe- oder Medienagenturen natürlich in den seltensten Fällen die Musik für sich selbst (im engeren Sinn), sondern sind i.d.R. im Kundenauftrag tätig. Um bei obigem Beispiel zu bleiben: Sie lizenzieren auch in diesem Falle ganz normal, dh. auf Ihren Namen als Werbeagentur. Rechnung und Lizenz laufen somit auf Ihren Namen; und auch die Downloads (AIFF und PDF) sind nur für Sie freigeschaltet. Schliesslich nutzen Sie die Musik genauso für ihren Zweck, und der besteht nunmal darin, Medien und Werbemittel, wie z.B. einen Industriefilm, für Ihre Kunden zu erstellen.
Aus unserer Sicht muss nicht zwingend der "tatsächlich Aufführende" der Musik in der Lizenz genannt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass dieser sich gegebenenfalls auf Sie als Medienagentur berufen kann, und dass die Nutzung der Titel gemäss den AGBs geschieht. Selbstverständlich erfolgt auch hier der Einsatz der Musik gemafrei.
Auf besonderen Wunsch, wenn Sie es so möchten, stellen wir aber gern die Lizenz auch auf den Namen Ihres Kunden aus. Allerdings erhalten Sie dann diese (auf den Namen des Kunden ausgestellte) Lizenz nicht auf elektronischen Wege (als freigeschalteter PDF-Download), sondern zusammen mit der Rechnung per Post.
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