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Filmmusik
FAQ gemafrei

Werbemusik

Als Architekturbüro wollen wir im Rahmen eines Wettbewerbes einen Ihrer Titel als Filmmusik für einen 3D-Film nutzen. Fällt das unter "unentgeltlicher Demo-Einsatz"?
Das Wort "Demo" kommt ja von "demonstrare" = "zeigen"; so gesehen könnte auch die Filmmusik von Kino Blockbustern ála Star Wars als Demo bezeichnet werden. Entscheidend also ist die Tatsache der Öffentlichkeit. Das heisst: Lizenziert werden muss, sobald ein Titel öffentlich verwendet wird.
Oder anders: Demo meint, dass der Titel ausschliesslich den Personen zugänglich ist, die DIREKT mit der Entscheidungsfindung in Sachen Musik befasst sind. Also Sie, Ihr Kunde, und ggflls. dazugehörende Partner. Aber eine Präsentation im grösseren Rahmen - z.B. vor Publikum, Presse, Stadthonoratioren, Jury und Mitbewerbern - das wäre sicherlich kein Demo mehr.
Natürlich ist es nicht immer leicht, abzuwägen, wo "Demo" aufhört, und "Werbung in eigener Sache" (=Nutzung) anfängt. Im Zweifelsfall fragen Sie sich einfach selbst, wie es wäre, wenn es um Ihre Arbeit ginge..... - z.B.: Dritte präsentieren Ihren Entwurf im grossen Stil.......
So please, fairplay. Für uns muss es unerheblich sein, ob Sie gerade an einem bezahlten Auftrag sitzen, oder "nur" an einer Wettbewerbs-Ausschreibung. Schliesslich bekommen Sie Ihre Präsentationsfolien im Schreibwaren-Laden ja auch nicht einfach so, etwa: zahlbar nach Erhalt des Auftrages. Was allein zählt: Sie nutzen unsere Arbeit für ihre Zwecke.

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